Karnevalssitzung
ABGESAGT

Wir, der Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e.V. (VKAG) und das Festkomitee Alsdorfer Karneval e.V. übernehmen Verantwortung! Daher müssen wir, wenn auch schweren Herzens, die Festveranstaltung "10x 11 Jahre Festkomitee und Verbandsfest VKAG" in der Stadthalle Alsdorf absagen. Mehrere erkrankte Mitwirkende sowie Gäste lassen uns keine Wahl. Wir bedauern diese Entscheidung, doch die Gesundheit aller, hat für uns oberste Priorität.
Verbandsfest des VKAG & 10x11 Jahre Festkomitee Alsdorfer Karneval

10x 11-jähriges Jubiläum des Festkomitee Alsdorfer Karneval e.V. mit Verbandsfest des Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e.V. (VKAG)

Wir, der Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e.V. (VKAG) und das Festkomitee Alsdorfer Karneval e.V. übernehmen Verantwortung!

Daher müssen wir, wenn auch schweren Herzens, die Festveranstaltung “10x 11 Jahre Festkomitee und Verbandsfest VKAG” in der Stadthalle Alsdorf absagen.

Mehrere erkrankte Mitwirkende sowie Gäste lassen uns keine Wahl. Wir bedauern diese Entscheidung, doch die Gesundheit aller, hat für uns oberste Priorität.

 

Kalenderübersicht

Tickets 

Hinweis: Tickets online nicht verfügbar.

Event-Info

Verbandsfest des VKAG & 10x11 Jahre Festkomitee Alsdorfer Karneval

Veranstaltungsort

Annastr. 2-6
52477 Alsdorf

Veranstalter

Ticket Shop

Ticket Hotline
02405 /40 860

ÖFFNUNGSZEITEN
Ticketshop in der der Stadthalle:


Mo. – Fr. 15-18 Uhr
Sa.  10-13 Uhr

Parken


Ausreichend Parkraum ist in unmittelbarer Nähe der Stadthalle vorhanden

Auf dem „Zentralparkplatz“ stehen 400 Parkplätze für unsere Besucher bereit.

HINWEISE

Regelungen für die Veranstaltung: Wir möchten, dass Ihr ganz entspannt lachen könnt und Euch sicher fühlt! => Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. => Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Kinder bis zum Schuleintritt: müssen nicht getestet werden, sie sind getesteten Personen rechtlich gleichgestellt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche – normale Schulwochen: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die eine inländische Schule besuchen, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie müssen dort, wo die 3G-Regel gilt, keinen Nachweis (also: weder Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung) vorlegen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Bescheinigung ihrer Schule vorzeigen und gelten hierdurch als getestete Personen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche – Ferienzeit: In den Ferien gelten für Schüler auch die üblichen 3G-Regeln, da in dieser Zeit in den Schulen nicht getestet wird. D.h., beim Besuch einer Veranstaltung müssen auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Jugendliche ab 16 Jahren einen Nachweis vorzeigen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.