Jürgen B. Hausmann
Küsse, Küste – küste mit?!
Sommerspecial
Gut gelaunt widmet sich Jürgen B. Hausmann in seinem neuen Programm „Küsse, Küste – küste mit?!“ dem Frühling und Sommer in all ihren Facetten. Dem grauen Schneewinter mit Matsch und Kälte trauert er nicht lange nach. Er schwelgt lieber in Frühlingsgefühlen, sinniert über Liebe und Partnertreffs in Zeiten von Corona und entdeckt seine poetische Ader. Gemeinsam mit dem Publikum freut er sich auf den Sommer und die Sonne und träumt davon, endlich wieder richtig Urlaub zu machen: an der Küste, an der Nordsee oder auf einer romantischen Insel …
Herrlich überdreht und doch wie aus dem Leben gegriffen – Hausmann hat seine Beobachtungen und Erfahrungen wieder einmal in urkomische Anekdoten verpackt. Sein Kabarett entspringt direkt den Wohnzimmern, Vereinsheimen und Hobbymärkten unseres Landes, seine Figuren stammen aus der Familie, von nebenan oder laufen ihm zufällig über den Weg. Und die Reaktionen im Publikum offenbaren, dass sich wohl der ein oder andere wiedererkennt …
Gerade darin liegt die große Stärke von Jürgen B. Hausmann. Denn dank seiner ausgezeichneten Beobachtungsgabe und seines Gespürs für Komik verwandelt der Kabarettist alltägliche Situationen und Menschen wie Du und ich in treffsichere, amüsante Geschichten und echte Originale. Oder verarbeitet sie in seinen herrlichen Gesangsnummern, bei denen ihn sein langjähriger musikalischer Partner Harald Claßen unterstützt.
Regelungen für die Veranstaltung in Alsdorf
Wir möchten, dass Ihr ganz entspannt lachen könnt und Euch sicher fühlt!
Zu kaufen sind die Platzkarten deshalb immer nur in Zweiergruppen. So können wir immer genügend Abstand zur nächsten Besuchergruppe gewährleisten – und zwar seitlich, nach vorne und nach hinten.
Notwendig ist auch, dass die Zuschauer zur Veranstaltung einen der folgenden Nachweise – in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument – mitbringen:
=> Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
=> Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
=> Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.