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Für diese Veranstaltungen gilt die 2G Plus Regel
Einlass in die Stadthalle ausschließlich mit dem entsprechenden Impfnachweis (Impfausweis/ Digital) bzw. Genesenen-Nachweis (Laborbefund / Schreiben Gesundheitsamt – Befund min. 28 Tage alt / max. sechs Monate vom Tag der Veranstaltung) und Personalausweis.
Ausnahme ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass eine Impfung nicht empfohlen wird.
Diese Bescheinigung ist in Verbindung mit einem gültigen PCR Test (max. 48 Stunden alt) und Personalausweis vorzulegen.